Weiterbildung nach Kündigung —
Ihre Rechte, Förderung & nächste Schritte
Nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf staatlich geförderte Weiterbildung. Wir erklären was Sie jetzt tun können — rechtlich, finanziell und beruflich.
✓ Bildungsgutschein auch bei Kündigung möglich
✓ Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit
✓ Kostenlose Beratung — wir helfen Ihnen weiter
AZAV zertifizierter
Bildungsgutschein-zugelassen
Online & Präsenz
Zertifikat nach Abschluss
Das Wichtigste nach einer Kündigung
Nach einer Kündigung sollten Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden — auch wenn die Kündigungsfrist noch läuft. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf ALG I und können einen Bildungsgutschein für eine geförderte Weiterbildung beantragen. Wissenseffekt begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Erste Schritte
Was Sie nach der Kündigung sofort tun sollten
Die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge:
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Kündigung erhalten — was jetzt?
Eine Kündigung ist einschneidend. Aber sie öffnet auch Türen — zu staatlicher Förderung, zu einem Neuanfang, zu einer Weiterbildung die Sie schon lange machen wollten. Das System ist auf Ihrer Seite.
- Sofort arbeitslos melden — auch wenn noch Kündigungsfrist läuft
- Sperrzeiten vermeiden: bei eigener Kündigung ggf. Beratung einholen
- Bildungsgutschein beantragen sobald Sie gemeldet sind
- Wissenseffekt berät Sie kostenlos — rufen Sie uns an
1
Online unter arbeitsagentur.de oder telefonisch: 0800 4 5555 00
2
Konkret nach Bildungsgutschein und Weiterbildungsmöglichkeiten fragen
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Wissenseffekt hilft Ihnen bei der Vorbereitung des Gesprächs
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Kündigung erhalten — wir helfen Ihnen weiter
Kostenlose, unverbindliche Erstberatung — wir erklären welche Förderung für Ihre Situation passt und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Häufige Fragen
Häufige Fragen nach der Kündigung
Ja — wenn Sie arbeitslos gemeldet sind oder ALG I beziehen. Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben Sie in der Regel sofort Anspruch. Bei eigener Kündigung kann es eine Sperrzeit geben — lassen Sie sich beraten.
So früh wie möglich — am besten noch während der Kündigungsfrist, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit beim ALG I führen.
Grundsätzlich erst nach Beginn der Arbeitslosigkeit — der Bildungsgutschein wird in der Regel erst dann ausgestellt. Aber die Vorbereitung kann schon vorher beginnen: Kurse suchen, Wissenseffekt kontaktieren, Gespräch mit Vermittler vorbereiten.
Das Arbeitslosengeld I läuft in der Regel weiter während einer geförderten Weiterbildung. Bei bestimmten Weiterbildungen gibt es zusätzlich Unterhaltsgeld. Ihr Vermittler informiert Sie zu Ihrem konkreten Fall.
