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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur noch als „AGB" bezeichnet) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der WissensEffekt GmbH (im Folgenden nur noch als WissensEffekt bezeichnet) und Teilnehmern von Seminare im Rahmen des Angebots der WissensEffekt, welche einen Teilnehmervertrag mit WissensEffekt abschließen.

§ 1 Geltungsbereich/ Anmeldung / Inhalte

(1) Diese AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen WissensEffekt und Teilnehmern bezogen auf die Durchführung von Seminaren. Seminare, im Sinne dieser AGB sind:

  • Geförderte Seminare zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (im Folgenden „Seminare" genannt)
  • gem. §45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III („Heranführung an eine selbständige Tätigkeit)
  • gem. §45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III („Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen")
  • gem. §81 und §82 SGB III (Bildungsgutschein und Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit)
  • gem. KOMPASS-Programm mit Förderung für Solo-Selbständige
  • Schulungs- und Weiterbildungsseminare für Selbstzahler
  • Honorarcoachings – Selbstzahlercoachings zu den Themen Existenzgründung, Existenzstabilisierung, Fördermittelberatung, Unternehmensberatung, berufliche Neuorientierung, Bewerbertraining (im Folgenden „Honorarcoachings" genannt) (Seminare und Honorarcoachings im Folgenden zusammen als „Leistungen" bezeichnet)

(2) Anmeldungen zur Teilnahme an Seminaren werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

(3) Bei geförderten Seminaren kommt mit der Unterschrift des Teilnehmers und WissensEffekt auf dem Teilnehmervertrag das Vertragsverhältnis zustande. Hierdurch bestätigt der Teilnehmer, diese AGB zur Kenntnis genommen und als Vertragsgrundlage akzeptiert zu haben.
Bei Selbstzahler-Seminaren kommt der Vertrag mit der verbindlichen Anmeldung des Teilnehmers zustande.

(4) Inhalt, Umfang und weitere Einzelbestimmungen ergeben sich bei geförderten Seminaren aus dem jeweiligen Teilnehmervertrag.
Inhalt, Umfang und weitere Einzelbestimmungen sind in der jeweiligen Seminarbeschreibung aufgeführt.

(5) Es steht WissensEffekt frei, einen für die Umsetzung einen qualifizierten Erfüllungsgehilfen für die Durchführung im Gesamten oder in Teilen einzusetzen.

§ 2 Durchführung der Leistungen

(1) Die Art der Durchführung der Leistungen als Einzel-, Gruppen-, Online-, Hybrid oder Präsenzcoaching wird dem Teilnehmer in der jeweiligen Seminarbeschreibung angezeigt.

(2) Bei geförderten Seminare gelten zusätzlich die Bestimmungen aus der Förderungszusicherung sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen in Absprache mit dem Seminarteilnehmer.

(3) WissensEffekt verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den vereinbarten Konditionen durchzuführen und dem Teilnehmer nach Ausscheiden eine Teilnahmebestätigung auszustellen, die Art, Umfang, Zeit und Durchführungsform sowie die bearbeiteten Themenkomplexe enthält.

(4) Wird eine Leistung online erbracht, gelten hierfür ergänzend die Bestimmungen der Datenschutzerklärung. Diese ist als integraler Bestandteil der AGB zu betrachten und stets in aktueller Form über die Webseite www.wissenseffekt.com abrufbar.

§ 3 Kosten

(1) Für Teilnehmer von geförderten Seminaren der Agentur für Arbeit gilt das Folgende: Mit Unterzeichnung des Teilnehmervertrages bestätigt der Teilnehmer, dass sein Anspruch auf Erstattung der Seminargebühren nach dem SGB III besteht und dieser mit dem Kostenträger direkt durch WissensEffekt abgerechnet wird.

(2) Für Teilnehmer an Honorarcoachings hat der Teilnehmer die Kosten, in der Höhe wie im Coachingvertrag vereinbart, selbst zu tragen. Die Kosten für die Unterrichtseinheiten bei Honorarcoachings sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Eine Unterrichtseinheit umfasst dabei 60 Minuten. Es gelten die im Coachingvertrag vereinbarten Kosten bzw. Stundensätze.

(3) Für Selbstzahler-Seminare hat der Teilnehmer die Gesamtkosten im Vorfeld der Veranstaltung zu entrichten. Für die Bezahlung der Lehrgangs- oder Kurspreise gilt das Prinzip der Vorauskasse. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme. Bei Zahlungsverzug sowie im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Mahngebühren betragen 5,00 Euro je Mahnung. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig

§ 4 Rücktritt und Kündigung

§4a Rücktritt und Kündigung bei geförderten Seminaren der Agentur für Arbeit

(1) Für Teilnehmer an von der Agentur für Arbeit geförderten Seminaren gilt das folgende: tritt der Teilnehmer die Maßnahme nicht an und hat dies WissensEffekt vor Beginn, spätestens jedoch am Tag des Maßnahmebeginns schriftlich mitgeteilt (Textform ausreichend), entstehen keine Kosten.

(2) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit der Leistung ist jederzeit durch den Teilnehmer möglich. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Kündigungen kann mit einer Frist von 7 Tagen erfolgen. Bereits vereinbarte Termine innerhalb der Kündigungsfrist können durch WissensEffekt geltend gemacht werden.

(3) Entfällt die Fördervoraussetzung für den Teilnehmer, ist dies umgehend WissensEffekt mitzuteilen. Jede schuldhafte Verzögerung führt zur Haftung des Teilnehmers. Der Vertrag endet für den Teilnehmer sodann am Tag vor Wegfall der Fördervoraussetzungen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Bestimmungen unberührt.

(4) WissensEffekt ist berechtigt, das Seminar für einzelne Teilnehmer vorzeitig zu beenden, insofern der jeweilige Teilnehmer seinen Mitwirkungspflichten in erheblichem Umfang nicht nachkommt und / oder der Teilnehmer unentschuldigt einem Termin fernbleibt. Sollten Gründe einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme oder der Zielerreichung entgegenstehen, wird WissensEffekt die Sinnhaftigkeit der Fortführung und / oder eine Änderung des Maßnahme-Zeitraumes unter Abwägung der berechtigten Interessen aller Parteien mit dem Sozialträger abstimmen.

§ 4b Rücktritt und Kündigung bei Seminare für Selbstzahler

(1) Der Rücktritt von der vertraglich vereinbarten Leistung ist für den Kunden bis 20 Kalendertage vor Leistungsbeginn gebührenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt werden bis 10 Kalendertage vor Beginn der Leistung 50 % des Kurspreises, danach 80 % des Kurspreises fällig. Der Rücktritt ist schriftlich per Post, Fax oder E-Mail zu erklären. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei WissensEffekt. Bei einem Rücktritt nach Beginn der Leistung oder bei Nichterscheinen des Kursteilnehmers wird die volle Kursgebühr fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

(2) WissensEffekt ist berechtigt, den Teilnehmer von der Maßnahme auszuschließen, insofern der Teilnehmer die ordnungsgemäße Durchführung des Seminares stört. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die von ihm bezahlten Schulungsgebühren anteilig für die noch offenen Seminarteile zurückerstattet.

§ 5 Nichtzustandekommen von Gruppenseminaren

Dieser § 5 findet Anwendung auf Seminare, die als Gruppenseminare durchgeführt werden. WissensEffekt ist berechtigt, Seminare, die als Gruppenmaßnahme stattfinden, bei Nichterreichen der mit dem Kostenträger vereinbarten Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Pflicht zur Vergütung entfällt in diesem Fall. Die Teilnehmer werden von der Absage schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bereits geleistete Zahlungen werden durch WissensEffekt an den Kostenträger bzw. Teilnehmer rückerstattet. Ein weitgehender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht.

§ 6 Haftung / Haftungsausschluss

(1) WissensEffekt haftet dem Teilnehmer uneingeschränkt

  • für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
  • für schuldhafte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes

(2) WissensEffekt haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht, außer für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten"). Insoweit ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. 'Vorhersehbar' ist derjenige Schaden, den WissensEffekt bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die WissensEffekt gekannt hat oder hätten kennen müssen oder als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Diese Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Im Übrigen ist die Haftung für sonstige Folgeschäden ausgeschlossen.

(3) Der Teilnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Datenverlust haftet WissensEffekt im Rahmen einer notwendigen Wiederherstellung von Daten nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Teilnehmer erforderlich ist. WissensEffekt haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungen, wenn diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare oder verhinderbare Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, verursacht worden sind, die WissensEffekt nicht zu vertreten hat.

(4) Die Haftungsregelungen in diesem § 6 gelten gleichermaßen für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WissensEffekt.

§ 7 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, an den vereinbarten Unterrichtseinheiten pünktlich und vollumfänglich teilzunehmen. Verhinderungen sind umgehend, spätestens einen vollen Werktag vor dem Termin schriftlich an WissensEffekt zu melden. Ausnahmen von dieser Frist gelten in Fällen von höherer Gewalt, wenn es dem Teilnehmer nicht möglich oder zumutbar ist, die Frist einzuhalten. Verhinderungen aufgrund von bestehender Krankheit sind spätestens 2 Tage nach Eintritt der Krankheit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sollte der Teilnehmer den vorgenannten Pflichten nicht, oder nicht fristgerecht nachkommen, behält sich WissensEffekt vor die unentschuldigten Fehlzeiten dennoch zu berechnen.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, um den Vertragszweck zu erreichen.

(3) Im Rahmen der Beratungsdokumentation seitens WissensEffekt ist der Teilnehmer verpflichtet die vorgelegten Dokumente vor Gegenzeichnung nochmals vorab zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Anzahl und Inhalte von Unterrichtseinheiten, sowie der jeweiligen Zeiten.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Ort der Leistung.

(2) Auf diesen Vertrag findet ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei diese Klausel selbst wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.

(5) Alle Leistungen werden unter Zugrundelegung dieser AGB erbracht. AGB des Teilnehmers finden keine Anwendung auch wenn WissensEffekt diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(6) Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bestehenden Vertragsverhältnissen der Sitz von WissensEffekt. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder auf Grund vertraglicher Vereinbarung abgeändert werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Chemnitz, Januar 2026