Weiterbildung nach Kündigung —
Ihre Rechte, Förderung & nächste Schritte
Nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf staatlich geförderte Weiterbildung. Wir erklären was Sie jetzt tun können — rechtlich, finanziell und beruflich.
✓ Bildungsgutschein auch bei Kündigung möglich
✓ Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit
✓ Kostenlose Beratung — wir helfen Ihnen weiter
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AZAV zertifizierter Bildungsträger
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Bildungsgutschein-zugelassen
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Online & Präsenz
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Zertifikat nach Abschluss
Das Wichtigste nach einer Kündigung
Eine Kündigung ist einschneidend. Aber sie öffnet auch Türen — zu staatlicher Förderung, zu einem Neuanfang, zu einer Weiterbildung die Sie schon lange machen wollten. Das System ist auf Ihrer Seite. Nach einer Kündigung sollten Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden — auch wenn die Kündigungsfrist noch läuft. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf ALG I und können einen Bildungsgutschein für eine geförderte Weiterbildung beantragen. Wissenseffekt begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
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Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit — besser schon während der Kündigungsfrist. Frühzeitige Meldung sichert Ihre Ansprüche und verhindert Sperrzeiten.
Online unter arbeitsagentur.de oder telefonisch: 0800 4 5555 00
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Im ersten Gespräch mit Ihrem Vermittler klären Sie Ihre Situation, Ihre beruflichen Ziele und welche Förderung für Sie in Frage kommt — auch den Bildungsgutschein.
Konkret nach Bildungsgutschein und Weiterbildungsmöglichkeiten fragen
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Wenn Weiterbildung für Ihre berufliche Situation sinnvoll ist, stellt Ihr Vermittler den Bildungsgutschein aus. Nennen Sie Wissenseffekt als AZAV-zertifizierten Träger.
Wissenseffekt hilft Ihnen bei der Vorbereitung des Gesprächs
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Wählen Sie Ihren Wunschkurs, reichen Sie den Bildungsgutschein ein und starten Sie — ohne eigene Kosten.
Kündigung erhalten — wir helfen Ihnen weiter
Kostenlose, unverbindliche Erstberatung — wir erklären welche Förderung für Ihre Situation passt und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Mo–Fr 9–17 Uhr: 0371 367 39 650
Häufige Fragen
Häufige Fragen nach der Kündigung
Ja — wenn Sie arbeitslos gemeldet sind oder ALG I beziehen. Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben Sie in der Regel sofort Anspruch. Bei eigener Kündigung kann es eine Sperrzeit geben — lassen Sie sich beraten.
So früh wie möglich — am besten noch während der Kündigungsfrist, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit beim ALG I führen.
Grundsätzlich erst nach Beginn der Arbeitslosigkeit — der Bildungsgutschein wird in der Regel erst dann ausgestellt. Aber die Vorbereitung kann schon vorher beginnen: Kurse suchen, Wissenseffekt kontaktieren, Gespräch mit Vermittler vorbereiten.
Das Arbeitslosengeld I läuft in der Regel weiter während einer geförderten Weiterbildung. Bei bestimmten Weiterbildungen gibt es zusätzlich Unterhaltsgeld. Ihr Vermittler informiert Sie zu Ihrem konkreten Fall.
